1. Warum gibt es nur einen einzigen Künstler in der
Kunstkuppler-Galerie?
Weil er eine ganze Galerie in einer Person ist! Mehr über
die Vorteile seiner Vielseitigkeit hier.
2. Dürfen die Bilder nur von Firmen und Instituten oder
auch von Privatleuten entliehen werden?
Jeder hat bei Einhaltung der Vertragsbedingungen das Recht
zur Ausleihe.
3. Ich, als Unternehmer oder Privatperson interessiere mich,
Kunst zu mieten. Wer berät mich da, oder brauche ich
vielleicht einen professionellen Kunstberater?
Die Welt der "Kunst" wirkt und ist leider manchmal
elitär,
und manch einer mag sich nicht trauen, hier
selbstbewußte Entscheidungen zu treffen. Doch wird Kunst von Menschen
für Menschen gemacht und nicht für eine kleine Elite vermeintlicher
Kunstkenner.
Außerdem geht es im Rahmen der
Kunstkupplervermietung nicht allein um Kunsterlebnisse,
sondern auch um die Einrichtung von Räumen, die dadurch
aufgewertet werden. Sie müssen sich wohlfühlen!
Mit dem
Kunstsachverständigen und dem Künstler verhält es sich so
ähnlich wie mit dem Arzt und dem Apotheker: der eine hat
viel, viel Wissen, analysiert, diagnostiziert und berät
dann, der andere hingegen hat viel Praxiserfahrung. Und ein
dritter hat einfach "Händchen". Auch wenn es überheblich
klingt, wir behaupten, es zu haben!
Trotzdem: wagen Sie es selbst und lassen Sie sich bei der
Auswahl der Kunstwerke auch von Ihrem persönlichen Gefühl
und Geschmack leiten. Sie haben es schon bis hierher
geschafft, nun ernten Sie selbst die Früchte Ihres
Mutes!
Sollten Sie sich dann wirklich vergriffen haben: Mieten ist
kein Bund fürs Leben, wir können die Bilder solange
austauschen, bis sie in die Räume passen. Allerdings
muß der
Mieter die dafür anfallenden Transport- und
Verpackungskosten tragen.
P.S. Für Firmen ist es interessant, den Mitarbeitern
Mitspracherecht bei der Auswahl der Bilder zu geben: denn
wer über die Atmosphäre des eigenen Arbeitsplatzes bestimmen
darf, kommt sicherlich noch motivierter ins Büro.
4. Was, wenn ich mich entscheide, das Bild nach Ablauf
des Mietvertrages zu kaufen? Wird der Mietpreis dann auf den
Kaufpreis angerechnet?
Beträgt die während der Mietdauer gezahlte Mietsumme mehr
als die Hälfte des
Kaufpreises für das Bild, werden 20% der gezahlten Summe
angerechnet. Siehe auch Ankauf.
5. Wer hängt die Bilder auf?
Im Normalfall der, der sie ausleiht.
Gegen Aufpreis schicken wir bei der Auslieferung der Bilder
einen Handwerker mit.
Bei größeren oder komplexeren Hängungen besteht nach Absprache
die Möglichkeit der Vorort - Beratung durch den Künstler.
6. Kann ich die Bilder auch selbst abholen um die Kosten
der Anlieferung zu sparen?
Kein Problem!
7. Sind die Bilder fertig oder muß der Entleiher sie
rahmen?
Alle Bilder auf Papier sind fertig gerahmt. Arbeiten auf
Holz oder Leinwand sind in der Regel ungerahmt, da gerade
dies einen Teil ihrer unmittelbaren künstlerisch-originalen Ästhetik ausmacht.
Natürlich kann sich der Entleiher die Mühe machen, diese -
angemessen! - zu rahmen.
8. Wer versichert die Bilder?
Für die Versicherung ist der Mieter zuständig. Ein Anruf bei
der hauseigenen Versicherungsgesellschaft genügt meist, um
die gemieteten Arbeiten in die Hausrats- bzw.
Betriebsversicherung einzuschließen. Die jeweilige
Jahresprämie wird sich dadurch nicht oder nur wenig
erhöhen.
Auf Wunsch werden die Bilder - gegen Gebühr - vom Kunstkuppler versichert.
9. Was ist, wenn ein Bild beschädigt wird?
Es wird von der Versicherung - die der Kunde
abschließt - bezahlt.
10. Was, wenn ich die Bilder vorzeitig zurückgeben
will?
Auch das ist vertraglich geregelt: der Vertrag ist mit einer
Frist von 2 Monaten kündbar und die Bilder können dann
zurückgegeben werden.
11. Was, wenn ich sie länger behalten möchte?
Ein neuer Mietvertrag wird abgeschlossen. Rabatte gelten
allerdings jeweils für das Volumen eines Vertrags.
12. Was passiert, wenn der Künstler ein vermietetes Werk
vorübergehend für eine Ausstellung braucht?
Gemäß den Vertragsbedingungen hat der Künstler das Recht,
Werke für den Zeitraum von Ausstellungen zurückzunehmen. Er
muß dem Mieter für diese Zeit eine gleichwertige Arbeit als
Ersatz stellen. Die Verpackungs- und Transportkosten gehen
in diesem Fall zu Lasten des Künstlers.
13. Hat der Künstler das Recht auf Zutritt zu seinen
Werken?
In einigen Fällen (z. B. für Abfotografien) muß der Mieter
dem Künstler Zutritt zu seinen Werken gewähren. Marc
Westermann wird dies im Fall des Falles lange genug vorher
ankündigen, sodaß ein für beide Seiten passender Termin
gefunden werden kann. Es versteht sich von selbst, daß
über
die Räumlichkeiten des Mieters nicht als eine Art von
"Show Room" verfügt werden kann, es sei denn, dies ist im
Mietvertrag ausdrücklich gestattet.
14. Darf der Mieter vom gemieteten Werk z. B. Fotos
machen und über diese verfügen (z. B. ins Internet stellen,
für Illustrationen verwenden)?
Nein. Alle Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben beim
Kunstkuppler. D. h. Fotos von den gemieteten Werken dürfen
nur nach Rücksprache und gegen entsprechendes Honorar verwertet werden.
15. Das Thema Mehrwertsteuer. 7%, 16%, oder gar nichts?
Die Vermietung von Bildern ist keine "künstlerische
Tätigkeit" - es gilt der volle Mehrwertsteuersatz von 16%.
Für den Verkauf gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%.