Kunst ist Spiel und das Spiel hat seine Gesetze. Theo van Doesburg (1883 - 1931)
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Ausleihe

Fragen, die Sie vor der Kontaktaufnahme mit uns klären sollten:

1. Wie viele Kunstwerke möchten/brauchen Sie?
2. Gibt es Vorstellungen, um welche Formate es sich handeln soll?
3. Wie lange möchten Sie die Arbeiten mieten?
4. Ab wann wollen Sie mieten?
5. Wollen Sie die Bilder im Rahmen einer Vernissage vorstellen (z.B. bei Einweihung von Firmenräumen)?

So verläuft die Ausleihe konkret:

1. Auf der Kunstkuppler-Bilderschau treffen Sie eine Vorauswahl Ihrer bevorzugten Bilder.
2. Dieser Punkt ist kein Muß sondern eine Empfehlung vor allem bei größeren Aufträgen:
Sie treffen sich mit Martin Gerwinski und Marc Westermann zur Bilderauswahl im Bilderlager.
3. Einzelheiten des Vertrages und der Auslieferung werden gemeinsam abgesprochen.
4. Die Laufzeit beginnt mit der Übergabe an den Mieter.
5. Auf Wunsch Aufhängeservice (gegen Aufpreis).

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Preise

Wir haben versucht, die Preisgestaltung sehr einfach und übersichtlich zu halten - daher gibt es lediglich drei Preisstufen:

Mietpreis pro Monat
kleines Bild bis 40 x 40 cm 10 €
mittleres Bild bis 100 x 100 cm 15 €
großes Bild bis 150 x 150 cm 20 €
  größere Formate nach Vereinbarung

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Rabatte

Ab einem Auftragsvolumen von
200 € pro Monat bieten wir 10% Rabatt
500 € pro Monat bieten wir 20% Rabatt

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Ankauf

Sollten Sie Interesse haben, eines (oder mehrere) der gezeigten Bilder käuflich zu erwerben, so können Sie dies selbstverständlich gerne über den Kunstkuppler abwickeln. Sie finden die entsprechenden Preise in der Legende der jeweiligen Abbildung.

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Vertrag

Um eine reibungslose Durchführung der Bilderausleihe zu gewährleisten, haben wir - nach den Richtlinien der Honorar- und Tarifkommission Bildende Kunst der Gewerkschaft ver.di - ein Vertragformular aufgesetzt.
Dieser Vertrag ist grundlegender Bestandteil des Kupplergeschäftes und wird gemeinsam von Ihnen und Kunstkuppler ausgefüllt.

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häufige Fragen / FAQ

1. Warum gibt es nur einen einzigen Künstler in der Kunstkuppler-Galerie?
Weil er eine ganze Galerie in einer Person ist! Mehr über die Vorteile seiner Vielseitigkeit hier.

2. Dürfen die Bilder nur von Firmen und Instituten oder auch von Privatleuten entliehen werden?
Jeder hat bei Einhaltung der Vertragsbedingungen das Recht zur Ausleihe.

3. Ich, als Unternehmer oder Privatperson interessiere mich, Kunst zu mieten. Wer berät mich da, oder brauche ich vielleicht einen professionellen Kunstberater?
Die Welt der "Kunst" wirkt und ist leider manchmal elitär, und manch einer mag sich nicht trauen, hier selbstbewußte Entscheidungen zu treffen. Doch wird Kunst von Menschen für Menschen gemacht und nicht für eine kleine Elite vermeintlicher Kunstkenner.
Außerdem geht es im Rahmen der Kunstkupplervermietung nicht allein um Kunsterlebnisse, sondern auch um die Einrichtung von Räumen, die dadurch aufgewertet werden. Sie müssen sich wohlfühlen!
Mit dem Kunstsachverständigen und dem Künstler verhält es sich so ähnlich wie mit dem Arzt und dem Apotheker: der eine hat viel, viel Wissen, analysiert, diagnostiziert und berät dann, der andere hingegen hat viel Praxiserfahrung. Und ein dritter hat einfach "Händchen". Auch wenn es überheblich klingt, wir behaupten, es zu haben!
Trotzdem: wagen Sie es selbst und lassen Sie sich bei der Auswahl der Kunstwerke auch von Ihrem persönlichen Gefühl und Geschmack leiten. Sie haben es schon bis hierher geschafft, nun ernten Sie selbst die Früchte Ihres Mutes!
Sollten Sie sich dann wirklich vergriffen haben: Mieten ist kein Bund fürs Leben, wir können die Bilder solange austauschen, bis sie in die Räume passen. Allerdings muß der Mieter die dafür anfallenden Transport- und Verpackungskosten tragen.
P.S. Für Firmen ist es interessant, den Mitarbeitern Mitspracherecht bei der Auswahl der Bilder zu geben: denn wer über die Atmosphäre des eigenen Arbeitsplatzes bestimmen darf, kommt sicherlich noch motivierter ins Büro.

4. Was, wenn ich mich entscheide, das Bild nach Ablauf des Mietvertrages zu kaufen? Wird der Mietpreis dann auf den Kaufpreis angerechnet?
Beträgt die während der Mietdauer gezahlte Mietsumme mehr als die Hälfte des Kaufpreises für das Bild, werden 20% der gezahlten Summe angerechnet. Siehe auch Ankauf.

5. Wer hängt die Bilder auf?
Im Normalfall der, der sie ausleiht.
Gegen Aufpreis schicken wir bei der Auslieferung der Bilder einen Handwerker mit. Bei größeren oder komplexeren Hängungen besteht nach Absprache die Möglichkeit der Vorort - Beratung durch den Künstler.

6. Kann ich die Bilder auch selbst abholen um die Kosten der Anlieferung zu sparen?
Kein Problem!

7. Sind die Bilder fertig oder muß der Entleiher sie rahmen?
Alle Bilder auf Papier sind fertig gerahmt. Arbeiten auf Holz oder Leinwand sind in der Regel ungerahmt, da gerade dies einen Teil ihrer unmittelbaren künstlerisch-originalen Ästhetik ausmacht. Natürlich kann sich der Entleiher die Mühe machen, diese - angemessen! - zu rahmen.

8. Wer versichert die Bilder?
Für die Versicherung ist der Mieter zuständig. Ein Anruf bei der hauseigenen Versicherungsgesellschaft genügt meist, um die gemieteten Arbeiten in die Hausrats- bzw. Betriebsversicherung einzuschließen. Die jeweilige Jahresprämie wird sich dadurch nicht oder nur wenig erhöhen.
Auf Wunsch werden die Bilder - gegen Gebühr - vom Kunstkuppler versichert.

9. Was ist, wenn ein Bild beschädigt wird?
Es wird von der Versicherung - die der Kunde abschließt - bezahlt.

10. Was, wenn ich die Bilder vorzeitig zurückgeben will?
Auch das ist vertraglich geregelt: der Vertrag ist mit einer Frist von 2 Monaten kündbar und die Bilder können dann zurückgegeben werden.

11. Was, wenn ich sie länger behalten möchte?
Ein neuer Mietvertrag wird abgeschlossen. Rabatte gelten allerdings jeweils für das Volumen eines Vertrags.

12. Was passiert, wenn der Künstler ein vermietetes Werk vorübergehend für eine Ausstellung braucht?
Gemäß den Vertragsbedingungen hat der Künstler das Recht, Werke für den Zeitraum von Ausstellungen zurückzunehmen. Er muß dem Mieter für diese Zeit eine gleichwertige Arbeit als Ersatz stellen. Die Verpackungs- und Transportkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Künstlers.

13. Hat der Künstler das Recht auf Zutritt zu seinen Werken?
In einigen Fällen (z. B. für Abfotografien) muß der Mieter dem Künstler Zutritt zu seinen Werken gewähren. Marc Westermann wird dies im Fall des Falles lange genug vorher ankündigen, sodaß ein für beide Seiten passender Termin gefunden werden kann. Es versteht sich von selbst, daß über die Räumlichkeiten des Mieters nicht als eine Art von "Show Room" verfügt werden kann, es sei denn, dies ist im Mietvertrag ausdrücklich gestattet.

14. Darf der Mieter vom gemieteten Werk z. B. Fotos machen und über diese verfügen (z. B. ins Internet stellen, für Illustrationen verwenden)?
Nein. Alle Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben beim Kunstkuppler. D. h. Fotos von den gemieteten Werken dürfen nur nach Rücksprache und gegen entsprechendes Honorar verwertet werden.

15. Das Thema Mehrwertsteuer. 7%, 16%, oder gar nichts?
Die Vermietung von Bildern ist keine "künstlerische Tätigkeit" - es gilt der volle Mehrwertsteuersatz von 16%. Für den Verkauf gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%.

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Auslieferung der Bilder

Das Bilderlager befindet sich im Essener Süden.
Die Auslieferung in einem Radius von 20 km ist kostenlos.
Für alle weiter entfernten Zielorte erheben wir 0,30 € pro gefahrenen Kilometer. Kosten für extrem lange Anfahrten nach Absprache.
Es besteht die Möglichkeit, die Bilder selbst abzuholen.

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AGB's

Unsere AGB's zum Lesen oder herunterladen.

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